„Egerer Stadtwald“ (6)

Egerer Wald

Dieses ca. 634 ha große Waldgebiet befindet sich seit 1544 im Besitz der Stadt Eger. Historisch geht diese Situation auf die sog. Frais(ch) zurück. Mit der Auflösung des Bayerischen Nordgaus im 14. Jahrhundert entstand zwischen den Herrschaftsgebieten des Klosters Waldsassen und der Stadt Eger ein Bereich mit überschneidenden Rechtsverhältnissen und damit verbundenen ständigen Auseinandersetzungen. Erst im Jahr 1591 kam es zu einer Vereinbarung, nach der unter anderem die Rechtsprechung und das Recht auf die Einnahmen von den zinspflichtigen Bauern jährlich zwischen der Stadt Eger und dem Zisterzienserstift Waldsassen wechselte. Diese Regelung hatte bis zum Jahr 1862 Bestand, in dem das Gebiet aufgeteilt und die betroffenen Ortschaften den Königreichen Bayern oder Böhmen zugeschlagen wurden. Durch diese Grenzziehung lag nun ein Teil des Waldes der Stadt Eger in Bayern.

Probleme ergaben sich durch Teilung Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Ehemalige Bürger der Stadt Eger, die vertrieben und durch die Beneš-Dekrete endgültig enteignet worden waren, machten Besitzansprüche bezüglich des Egerer Stadtwaldes geltend. In mehreren Prozessen ging es vor allem um die Frage, ob die Stadt Cheb Rechtsnachfolgerin der Stadt Eger und damit Eigentümerin des Waldgebietes geworden ist. Zwischenzeitlich wurden die Waldflächen treuhänderisch verwaltet und bewirtschaftet.

Im Herbst 2012 einigten sich die Beteiligten auf die Gründung einer deutsch-tschechischen Stiftung. Das während der treuhänderischen Verwaltung angesammelte Kapital bildete den Grundstock des Stiftungsvermögens. Mit den Erträgen der Stiftung sollen Kultur und Geschichte des historischen Egerlandes grenzüberschreitend bewahrt und die nachbarschaftlichen Beziehungen weiter entwickelt werden. Die Stadt Cheb erhielt den Egerer Stadtwald mit vollen Eigentumsrechten zurück und bewirtschaftet die Waldflächen mit eigenem Forstpersonal.

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